Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen durch die SMB Solartechnik UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für die Lieferung von Mini-Photovoltaikanlagen zur Selbstmontage sowie für die betriebsfertige Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen nebst Zubehör nach Maßgabe des zwischen der SMB Solartechnik UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Die SMB Solartechnik UG (haftungsbeschränkt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Kaufverträgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung und Montage vorbehaltlos ausführen. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 MONTAGELEISTUNG

Bei der durch die SMB Solartechnik UG (haftungsbeschränkt) angebotenen betriebsfertigen Montage der Anlage ist zwischen zwei Alternativen zu unterscheiden: Aufbau und Befestigung einer Anlage auf einer dafür geeigneten Fläche; Einbau einer Anlage in die Dachkonstruktion. Voraussetzung für die betriebsfertige Montage einer Photovoltaikanlage ist die Eignung der statischen Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes. Der Vertragspartner der SMB Solartechnik UG (haftungsbeschränkt) sichert zu, dass sein Gebäude eine einwandfreie bauliche Substanz aufweist ohne statische beeinflussende Mängel. Darüber hinaus sichert er zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbar gefährlichen Stoffen ist. Der Kunde erhält nach Fertigstellung einen statischen Bericht über die installierte PV-Anlage. Die SMB Solartechnik UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, die zur Durchführung des Kaufvertrages notwendigen Leistungen, insbesondere die Montage der Anlage, auch durch Dritte vornehmen zu lassen.

§ 3 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

Die Unterzeichnung des Angebotes durch den Kunden, stellt eine verbindliche Auftragserteilung dar. Die gültige Angebotsdauer ist dem Angebot zu entnehmen.

§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Kaufbetrag für Photovoltaikanlagen, welchem der Kunde im Angebot durch Unterschrift zustimmte, ist in drei Teilrechnungen zu begleichen. Hierzu erhält der Kunde nach Auftragserteilung eine erste Abrechnung über 50% des Kaufpreises, welches den Planungsaufwand sowie das Ordern der verbindlich bestellten Ware beinhaltet. Weitere 40% des Kaufbetrages werden nach der Montage der PV-Anlage fällig. Die restlichen 10% der Auftragssumme werden nach Inbetriebnahme und Anlagenübergabe in Rechnung gestellt. Die drei Teilzahlungen des Kaufpreises haben ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Kaufbetrag für Mini-Photovoltaikanlagen ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. Die Zahlung hat auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen oder ist bar bei Übergabe der Ware zu leisten. Diese Zahlungsmodalitäten sind gültig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ 6 LEISTUNGSORT/GEFAHRTRAGUNG

Leistungsort ist bei Kaufverträgen ohne Montageleistung der Geschäftssitz der SMB Solartechnik UG (haftungsbeschränkt), bei Kaufverträgen mit Montageleistung der Ort, an dem die Montage der jeweiligen Anlage erfolgt. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden ohne Montageleistung an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Soweit der Kaufvertrag eine Montagevereinbarung enthält, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden am Abladeort auf diesen über, sofern die SMB Solartechnik UG (haftungsbeschränkt) die Waren selbst transportiert. Andernfalls erfolgt der Gefahrübergang auch in diesem Fall mit Übergabe an den Transporteur. Im Fall der Montagevereinbarung gilt zusätzlich: soweit für den Gefahrübergang aus technischer Sicht die Montage Voraussetzung ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung zum Zeitpunkt der erstmaligen (auch probeweise), unmittelbar auf die Montage folgende Inbetriebnahme der Anlage auf den Käufer über.

§ 7 AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE

Aufrechnungen gegen unsere Forderungen sind nur zulässig, wenn die eigenen Gegenansprüche des Bestellers bereits rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen Verhältnis beruht. Soweit der Käufer Unternehmer ist, sind das Recht zur Aufrechnung und das Recht zur Zurückbehaltung ausgeschlossen.

§ 8 HAFTUNG FÜR MÄNGEL

Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von 4 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurden. Ist der Kunde Unternehmer, müssen offensichtliche Mängel unverzüglich gegenüber der SMB Solartechnik UG (haftungsbeschränkt) angezeigt werden. Alle Mängel müssen schriftlich gegenüber der SMB Solartechnik UG (haftungsbeschränkt) angezeigt werden. Die Geltendmachung von Mängelrechten setzt voraus, dass die Typen- oder Seriennummern der Module und auch die Typenschilder der anderen Komponenten nicht geändert, gelöscht, entfernt oder anderweitig unleserlich gemacht werden. Anderenfalls behält sich die SMB Solartechnik UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor, Ersatzleistungen abzulehnen. Werden vom Kunden oder von Dritten, die vom Kunden beauftragt wurden, unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an den von uns gelieferten Waren vorgenommen, so bestehen für diese Eingriffe und daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche in Bezug auf Mängel der gelieferten Anlage beträgt 2 Jahre. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. In Bezug auf die gelieferte Anlage nebst Zubehör haftet die SMB Solartechnik UG (haftungsbeschränkt), ansonsten bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Für etwaige Mängel an den Montagearbeiten leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rücktritt in Bezug auf die Montageleistungen und gegebenenfalls Schadensersatz im Rahmen der unter § 9 genannten Haftungsbeschränkungen verlangen. Macht der Kunde aus diesem Vertrag uns gegenüber Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln geltend, für die der Hersteller gegenüber dem Kunden ebenfalls die Gewährleistung oder eine Garantie übernommen hat, tritt der Kunde diese Ansprüche gegen den Hersteller insoweit an uns ab.

§ 9 HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Wir erbringen keine Untersuchungen oder Berechnungen zur Statik oder Tragfähigkeit des Baugrundes oder des Bauwerks, auf dem wir mit unseren Lieferungen und Leistungen aufsetzen.

§ 10 HERSTELLERANGABEN/PRODUKTGARANTIE DER HERSTELLER

Die SMB Solartechnik UG (haftungsbeschränkt) ist nicht selbst Hersteller der Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder sonstigen Einzelkomponenten. Soweit im Kaufvertrag auf Angaben des Herstellers verwiesen wird (vor allem Produktgarantie, Leistungsgarantie), wird klargestellt, dass damit keine eigenständige Vereinbarung zur Beschaffenheit durch die SMB Solartechnik UG (haftungsbeschränkt) verbunden ist. Es wird in diesem Zusammenhang auch keine eigenständige Garantieerklärung durch uns abgegeben. Alle Angaben der Hersteller sind eigenständige Produkt- und Garantieaussagen der Hersteller.

§ 11 24-MONATIGE INSTALLATIONSGARANTIE

Unsere 24-monatige Installationsgarantie spiegelt unser Engagement für höchste Qualität und Kundenzufriedenheit wider. Sie umfasst ausschließlich Mängel, die auf unsere Installationsleistung zurückzuführen sind, und steht im über den branchenüblichen Praktiken. Diese Garantie bekräftigt unser Vertrauen in die Qualität unserer Arbeit und bietet unseren Kunden ein hohes Maß an Sicherheit und Transparenz. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Garantie spezifisch Installationsfehler abdeckt. Im Falle eines Produktdefekts, wie z.B. eines defekten Wechselrichters, der nicht auf die Installation zurückzuführen ist, fällt die Verantwortung unter die Produktgarantie des Herstellers. Die Kosten für den Austausch oder die Reparatur des Geräts, die nicht durch Installationsfehler bedingt sind, sowie die damit verbundenen Arbeitskosten könnten daher entweder von Ihnen als Kunde oder, abhängig von unseren Servicevereinbarungen, von uns als Installationsfirma übernommen werden. Wir empfehlen, sich in solchen Fällen direkt mit uns in Verbindung zu setzen, um die bestmögliche Unterstützung und Beratung zu erhalten.

§ 12 EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Anlage nebst Zubehör vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser und Transportschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vornhinein die Dritten auf die an den Gegenständen bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er an uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Anlage schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Bearbeitung der Anlage, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache, erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück/Gebäude des Bestellers eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.

§ 13 VERJÄHRUNG EIGENER ANSPRÜCHE

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren nach § 195 BGB. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 14 FORM VON ERKLÄRUNGEN

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 15 DATENSCHUTZ

Soweit der Käufer der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nicht ausdrücklich zustimmt, werden diese Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) behandelt.

§ 16 RECHTSWAHL – GERICHTSSTAND – SALVATORISCHE KLAUSEL

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt. Die wirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.